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ROHRLEITUNGSBAUVERBAND E.V. - SATZUNG (FASSUNG VOM 23.04.2010)
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§ 1 Name und Sitz und Geschäftsjahr
- Der Verband führt den Namen Rohrleitungsbauverband e.V. (rbv)
- Der Verband hat seinen Sitz in Köln
- Der Verband ist in das Vereinregister eingetragen
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
§ 2 Zweck und Aufgaben des Verbandes
- Der Verband hat den Zweck, Technik und Wissenschaft im Leitungsbau und bei Netzdienstleistungen der Wasser- und Abwasserwirtschaft, der Energieversorgung sowie der Telekommunikation zu fördern..
- Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
- die Wahrnehmung der fachlichen Interessen der Leitungsbau- und Netzdienstleistungsunternehmen
- die Mitarbeit an den einschlägigen technischen Regel-werken, insbes. bei den regelsetzenden Organisationen im Leitungsbau (z. B. DVGW, DWA, DIN, AGFW)
- die Vertretung der technischen Belange des Leitungsbaus und der Netzdienstleistungen gegenüber Behörden und anderen Institutionen
- die Qualifizierung der Mitglieder durch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für ihre Mitarbeiter
- Der Verband unterstützt die regelsetzenden Organisationen im Leitungsbau bei der Erarbeitung und Verbreitung der Regelwerke und bei der Überprüfung und Zertifizierung von Leitungsbau-unternehmen.
- Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb des Verbandes ist ausgeschlossen.
- Mittel des Verbandes dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Verbandes fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes, die nicht satzungs-gemäßen Zielen und Aufgaben des Verbandes dienen.
- Zu den Aufgaben des Verbandes gehört nicht die Betreuung und Beratung der Mitglieder auf wirtschaftspolitischem und sozial-politischem Gebiet.
§ 3 Gliederung des Verbandes
- Die Mitglieder des Verbandes werden in regionalen Landes-gruppen zusammengefasst. Die Zugehörigkeit des einzelnen Mitgliedes richtet sich nach dem Firmensitz. Niederlassungen können in ihrer jeweiligen Landesgruppe Mitglied werden.
- Die Mitglieder der Landesgruppe wählen einen Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter auf die Dauer von zwei Jahren. Wiederwahlen sind zulässig.
- Die Mitglieder der Auslandsgruppe werden durch die Geschäfts-führung des Verbandes betreut und vertreten.
- Die technisch-wissenschaftlichen Belange der Mitglieder werden durch den Technischen Lenkungskreis wahrgenommen. Der Technische Lenkungskreis setzt einen oder mehrere Technische Ausschüsse zur Bearbeitung der technischen Fragestellungen ein. Die Technischen Ausschüsse repräsentieren die unterschied-lichen Sparten des Leitungsbaus. Die Zusammensetzung und das Wahlverfahren des Technischen Lenkungskreises und der Technischen Ausschüsse werden durch Vorstandsbeschluss geregelt.
- Die Belange der Fort- und Weiterbildung für Mitarbeiter der Mit-gliedsfirmen werden durch einen Ausschuss für Personalent-wicklung wahrgenommen. Die Zusammensetzung und das Wahl-verfahren des Ausschusses Ausschusses für Personalentwicklung werden durch Vorstandsbeschluss geregelt.
§ 4 Mitgliedschaft
- Ordentliche Mitglieder sind Leitungsbau- und Netzdienstleistungsunternehmen
- Außerordentliche Mitglieder
- Ehrenmitglieder
- Die Mitgliedschaft als ordentliche Mitglieder können alle Unterneh-men erwerben, die ein Zertifikat GW 301 oder GW 302, ein Zertifikat FW 601, ein Gütezeichen RAL GZ 961 oder ein Gütezeichen RAL GZ 962 besitzen. Die Mitgliederversammlung kann, auf Vorschlag des Vorstands, durch Beschluss weitere Zertifikate oder Gütezeichen festlegen, die zum Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft berechtigen.
- Die Aufnahme ist bei der Geschäftsführung schriftlich zu beantragen.
- Über Aufnahmeanträge entscheidet der Vorstand auf Vorschlag der Geschäftsführung.
- Personen und Unternehmen, die den Leitungsbau oder Netz-dienstleistungen nicht selbst durchführen, deren Mitgliedschaft aber für den Verbandszweck geeignet ist, können als außerordent-liche Mitglieder aufgenommen werden.
- Persönlichkeiten, die sich um den Verband hervorragende Ver-dienste erworben haben, können auf Vorschlag des Vorstandes durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
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STICHWORTSUCHE
RBV-IMAGEFILM
AKTUELL
TERMINE
Sitzung des Arbeitskreises Pipelinebau12.06.2012
Sitzung des Technischen Ausschusses Kabel14.06.2012
Sitzung des Technischen Lenkungskreises19.06.2012
Sitzung des Technischen Ausschusses Gas/Wasser19.06.2012
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