Rohrleitungsbauverband

UMSETZUNG DER ENERGIEWENDE WIRD LAUFEND ÜBERPRÜFT

Pressemitteilung der Bundesregierung:

07.12.2011 - Das Bundeskabinett hat am 18. Oktober 2011 den Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ beschlossen. Die Bundesregierung über-prüft damit regelmäßig die Umsetzung ihres Energiekonzepts. Das Moni-toring beobachtet die Energiewende in Deutschland. In einem Eckpunkte-papier hatte die Bundesregierung eine derartige Begleitung der Energie-politik vorgesehen. Auch die Ethikkommission „Sichere Energieversor-gung“ forderte eine Überwachung der Fortschritte.

Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und Bundesumweltministerium (BMU) werden den Monitoring-Prozess gemeinsam durchführen. Das BMWi beobachtet dabei Netzausbau, Kraftwerkszubau und Ersatzinvesti-tionen sowie die Energieeffizienz. Das BMU widmet sich dem Ausbau erneuerbarer Energien.

Experten helfen Mit den Gesetzen zur Energiewende hat die Bundesre-gierung eine Neuausrichtung der Energieversorgung beschlossen. So sollen in Zukunft erneuerbare Energien wie Sonne, Wasser oder Wind besser genutzt werden. Um diese Energien zum Nutzer zu bringen, sind leistungsstarke Netze nötig. Sie sollen künftig ausgebaut werden. Daneben wird Energie besser genutzt. Zusätzlich sind viele weitere Vorhaben geplant. Zur Unterstützung des Monitoring-Prozesses richtet die Bundesregierung eine Kommission aus Energieexperten ein. Den Vorsitz übernimmt Andreas Löschel (Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Heidelberg). Die weiteren Mitglieder sind Georg Erdmann von der Technischen Universität Berlin, Frithjof Staiß vom Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg sowie Hans-Joachim Ziesing (Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen). Regelmäßige Berichterstattung Die Kommission aus Energieexperten gibt Stellungnahmen zu den Berichtsentwürfen der Bundesregierung ab, die als Anlage dem späteren Kabinettsbericht beigefügt werden.

Ende des nächsten Jahres soll der Bericht für 2011 vorgelegt werden. Nach Beschluss im Kabinett wird er dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet. Ein alle drei Jahre zu erstellender zusammenfassen-der Fortschrittsbericht wird erstmals im Jahr 2014 vorgelegt. Er beruht auf einer mehrjährigen Datenbasis und trägt auf diese Weise dazu bei, dass verlässliche Trends erkennbar werden.

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