27.01.2011 -
Leitungsanlagen dienen der sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Gas, Wasser, Tele-kommunikation, elektrischem Strom und Fernwärme sowie der Entsorgung von Abwässern. Produktlei-tungen versorgen die Industrie mit Rohstoffen und Endprodukten. Produkt- und Nachrichtenversor-gungssysteme dienen militärischen Belangen.
Diese Systeme müssen vor Beschädigungen bei der Ausführung von Bauarbeiten, wie Tief- und Rohrleitungsbauarbeiten in ihrer Nähe, zur Erhaltung ihrer Betriebssicherheit geschützt werden. Die in diesen Berei-chen Tätigen müssen vor den, von den Leitungssystemen ausgehenden Gefahren, bewahrt werden. Der Schutz der Leitungsanlagen ist eine gesetzliche Verpflichtung, die eine Unterweisung der Vorort-Tätigen erforderlich macht.
Die Vermeidung von Beschädigungen der Leitungsanlagen sowie der Schutz der Vorort-Tätigen vor den von diesen Leitungsanlagen ausgehen-den Gefahren, vor allem durch Beschädigung, macht es erforderlich, die Unternehmen und das Personal in allen Fragen der Erkundungspflicht und der Schadensminderungspflicht zu unterweisen.
In Erkenntnis dieser Notwendigkeit hat das Berufsförderungswerk des Rohrleitungsbauverbandes GmbH in Zusammenarbeit mit den Versor-gungsträgern und den Berufsgenossenschaften einen Leitfaden über die Erkundungspflicht und die hieraus erwachsende Schadensminderungs-pflicht erarbeitet, der als Grundlage von Seminarveranstaltungen zur Unterweisung dient.
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