Mehr Geld für mehr Kandidaten - Ziel des MeisterBAföG ist es, die Fortbildung zum Handwerksmeister, Techniker oder Betriebswirt zu fördern. Am 26. Februar dieses Jahres hat der Bundestag mit großer Mehrheit eine Reihe von Verbesserungen beschlossen, die zum 1. August 2016 in Kraft treten sollen.
Die Gesetzesnovelle bedarf allerdings noch der Zustimmung des Bundesrates.
Seit Einführung des Modells im Jahr 1996 haben rund 1,7 Millionen Personen die Förderung in Anspruch genommen, insgesamt flossen rund 6,9 Milliarden Euro Fördergelder. Zukünftig soll sich der Kreis der Adressaten noch einmal deutlich erweitern: Neben Handwerkern und Fachkräften sollen demnächst auch Studienabbrecher und Bachelor-Absolventen vom MeisterBAföG profitieren, die nach ihrer Zeit an Uni oder FH eine handwerkliche Ausbildung anschließen möchten.
Grundsätzlich soll es mehr Geld geben, auch der sogenannte Erfolgsbonus steigt: Der reguläre Fördersatz von derzeit monatlich 697 steigt auf 760 Euro, und bei erfolgreich abgelegter Prüfung werden künftig 40 statt bislang 25 % des Darlehens für Prüfungs und Lehrgangsgebühren erlassen. Insgesamt können Personen, die sich für eine weiterführende Ausbildung im Handwerk oder am Bau entscheiden, bis zu 15.000 Euro Fördergelder in Anspruch nehmen – gegenüber der bis herigen Höchstgrenze ein Plus von knapp 4.800. Für eine Ausbildung in Vollzeit kann zusätzlich ein Unterhaltsbeitrag beantragt werden, der Vermögensfreibetrag wird dabei von 35.800 auf 45.000 Euro angehoben. (rbv)