Rohrleitungsbauverband

GÜTEGEMEINSCHAFT GÜTESCHUTZ GRUNDSTÜCKSENTWÄSSERUNG GEGRÜNDET – FÜHRENDE AKTEURE DER BRANCHE BÜNDELN IHRE KRÄFTE

05.07.2011 - Am 11. Mai 2011 wurde in Hennef (Sieg) die Gütegemein-schaft Güteschutz Grundstücksentwässerung gegründet. Ziel der neuen Gütegemeinschaft sind die Verbesserung der Qualität von Anlagen der Grundstücksentwässerung und insbesondere die Vermeidung von
eventuellen Verunreinigungen von Grundwasser, Gewässern und Boden durch undichte Anlagen. Sie ist eine Gütegemeinschaft im Sinne der RAL-Grundsätze für Gütezeichen; dieser Weg wurde aufgrund der guten Erfah-rungen mit der RAL-Gütegemeinschaft Kanalbau gewählt.

Neben der DWA und ihrem wirtschaftlichen Schwesterverein GFA waren an der Gründung des neuen Vereins beteiligt: der Güteschutz Kanalbau (Bad Honnef), die Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e. V. (Sankt Augustin), der Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima (ZVSHK, Sankt Augustin), die Firmen Bochtler GmbH (Hamburg) und die PKT Pader Kanal Technik – Rohrfrei GmbH & Co. KG (Paderborn) sowie als förderndes Mitglied die Gütegemeinschaft Entwässerungs-technik e. V. (GET, Diez). Vereinssitz ist Hennef. Zum Vorsitzenden wurde Bauassistent Dipl.-Ing. Karl-Heinz Flick (Mitglied des Vorstands der DWA) gewählt; zum stellvertretenden Vorsitzenden wählte die Gründungsver-sammlung Fritz Schellhorn (Mitglied des Vorstands des ZVSHK).

Geschäftsführer wird Dipl.-Ing. Dirk Bellinghausen. Bellinghausen hat an der RWTH Aachen Bauingenieurwesen studiert und war zuletzt geschäfts-führender Gesellschafter der Bellinghausen Kanalsystem GmbH in Sankt Augustin.

Die Gütegemeinschaft hat die Aufgabe, die Herstellung, den baulichen Unterhalt, die Sanierung und die Prüfung von Grundstücksentwässe-rungsanlagen gütezusichern. Dabei werden Leistungen, deren Güte gesichert ist, mit dem Gütezeichen Grundstücksentwässerung gekenn-zeichnet. Hierfür werden Güteund Prüfbestimmungen, eine Gütezeichen-satzung und Durchführungsbestimmungen geschaffen. Gleichzeitig wird überwacht, ob Gütezeichenbenutzer die Gütezeichensatzung einhalten. Mitglieder der Gütegemeinschaft können sein: bundesweit tätige Organi-sationen, deren Mitgliedsunternehmen im Bereich der Grundstücks-entwässerung tätig sind, aber auch einzelne Betriebe und natürliche und juristische Personen. Die eigentliche Gütesicherung obliegt dem eigens eingerichteten Güteausschuss, der aus mindestens sechs Personen besteht. Dem zweiköpfigen, ehrenamtlichen Vorstand der Gütegemein-schaft gehören je ein Vertreter der DWA und des ZVSHK an. Der bis zu 17 Personen starke Fachbeirat soll aus Repräsentanten zahlreicher anderer Organisationen und Fachkreise, darunter die Bauwirtschaft, die kommu-nalen Spitzenverbände, die Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft und der Versicherungswirtschaft, bestehen. (Quelle: DWA – Deutsche Verei-nigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.)

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